Am Schleudertag fällt vieles gleichzeitig an: Honigräume kommen vom Stand, Siebe müssen frei bleiben, Eimer brauchen Beschriftungen, und die ersten Kundinnen fragen bereits nach Gläsern. Gerade dann entsteht das Risiko, dass Honig aus unterschiedlichen Ständen zwar sauber verarbeitet, aber später nur noch als gemeinsame Menge erinnert wird. Für die Rückverfolgbarkeit ist Erinnerung jedoch kein Nachweis.
Dieses Praxisbeispiel folgt einem Nebenerwerbsimker, der Honig von zwei Ständen am selben Tag schleudert. Er entscheidet vor Arbeitsbeginn, zwei getrennte Honiglose zu bilden. Die Rechnung ist schlicht, die Wirkung groß: Jedes abgefüllte Glas lässt sich über seine Losnummer auf Stand, Erntezeile, Schleudertag und Stückzahl zurückführen.
Ausgangslage: Zwei Stände werden am selben Tag geschleudert
Der Betrieb betreut mehrere Bienenstände und vermarktet Honig ab Hof sowie auf Wochenmärkten. An diesem Schleudertag stehen Honigräume von Stand A und Stand B zur Verarbeitung bereit. Beide Stände werden am selben Tag geschleudert, aber der Imker will ihre Honige nicht in einem gemeinsamen Verkaufslos vermischen.
Diese Entscheidung kann fachlich und vermarktungsseitig sinnvoll sein. Die Standorte können sich in Tracht, Schleuderreife, Wabenherkunft oder Behandlungsvorgeschichte unterscheiden. Auch wenn der Honig später gleich aussieht, soll ein beanstandetes Glas eindeutig einer überschaubaren Menge zugeordnet werden können.
Trennung beginnt vor dem Öffnen der Waben
Der Imker legt deshalb für jeden Stand eine eigene Ernteliste an. Er arbeitet nacheinander oder nutzt klar getrennte Behälter, Siebe und Zwischenlagerplätze. Ein Eimer erhält nicht nur die Angabe „Honig“, sondern sofort mindestens Standkennzeichnung, Schleudertag und eine vorläufige Losbezeichnung.
Entscheidend ist nicht, ob die Kennzeichnung handschriftlich oder digital erfolgt. Entscheidend ist, dass Stand A und Stand B ab der Entnahme nicht mehr unbemerkt zusammengeführt werden. Werden Siebe, Abfüllgefäße oder Rührwerke nacheinander benutzt, gehört die Reihenfolge ebenfalls in die Arbeitsnotiz, besonders wenn Restmengen übergehen könnten.
Die Honigernte ist dabei nur ein Teil der betrieblichen Dokumentation. Behandlungen, Wanderungen und Standortwechsel müssen zu den Völkern passen, aus denen die Honigräume stammen. Wie sich Unterlagen für Behandlung, Wanderung und Charge sinnvoll zusammenhalten lassen, zeigt der Beitrag Dokumentenvorlagen für Behandlung, Wanderung und Charge.
Die Erntemengen werden je Stand notiert
Nach dem Schleudern wiegt der Imker die abgeschäumte und für die weitere Verarbeitung bereitgestellte Menge. Für Stand A notiert er 18 Kilogramm Honig. Für Stand B notiert er 12 Kilogramm Honig. Es sind zwei eigene Erntezeilen, obwohl beide Einträge dasselbe Datum tragen.
| Erntezeile | Stand | Schleudertag | Honigmenge | Vorläufige Zuordnung |
|---|---|---|---|---|
| Ernte 1 | Stand A | 15. Juli 2025 | 18 Kilogramm | separater Behälter A |
| Ernte 2 | Stand B | 15. Juli 2025 | 12 Kilogramm | separater Behälter B |
Die Menge in der Ernteliste ist eine tatsächliche Feststellung, keine nachträgliche Schätzung aus der Zahl verkaufter Gläser. Der Imker vermerkt außerdem, ob die Angabe das Gewicht des Honigs ohne Behälter ist. Bei mehreren Eimern je Stand werden die Einzelgewichte dokumentiert und zur Standmenge addiert.
Erntezeile und Abfüllmenge nicht verwechseln
Zwischen Ernte und Abfüllung können kleine Differenzen auftreten, etwa durch Honigreste am Sieb, Proben, Abschäumen oder technisch bedingte Verluste. Deshalb bleibt die Erntemenge als ursprünglicher Eintrag stehen. Die später tatsächlich abgefüllte Stückzahl wird in einer eigenen Abfüllzeile festgehalten.
Für die praktische Kontrolle genügt eine einfache Kette: Erntemenge, Losnummer, abgefüllte Gläser, Restmenge. Wer mehrere Gebindegrößen verwendet, notiert je Gebindegröße eine eigene Stückzahl. So wird sichtbar, ob die Summe der abgefüllten Mengen und der dokumentierten Restmenge zur geernteten Menge passt.
Aus den Mengen entstehen zwei klar benannte Lose
Nun vergibt der Imker die endgültigen Losnummern. Für die 18 Kilogramm von Stand A lautet sie A20250715. Für die 12 Kilogramm von Stand B lautet sie B20250715. Das A beziehungsweise B verweist im betrieblichen Schlüssel auf den Stand, die anschließende Ziffernfolge auf den Schleudertag.
Die Losnummer muss für Außenstehende nicht selbsterklärend sein. Sie muss aber im Betrieb eindeutig sein und über die Aufzeichnungen die jeweilige Partie bestimmen. Der Imker hält deshalb schriftlich fest, dass A20250715 für Stand A am 15. Juli 2025 und B20250715 für Stand B am selben Tag steht.
Eine Logik, die der Betrieb zuverlässig anwenden kann
Die Loskennzeichnung dient dazu, ein Lebensmittel einer bestimmten Partie zuzuordnen. Die frühere Los-Kennzeichnungs-Verordnung prägte den Grundsatz der frei wählbaren betrieblichen Loslogik. Maßgeblich für das Inverkehrbringen ist heute insbesondere Paragraf 4 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung in Verbindung mit den Vorgaben zur Loskennzeichnung. Das Los wird durch den Hersteller, Verpacker oder ersten in der Europäischen Union niedergelassenen Verkäufer bestimmt.
Eine Nummer nach dem Muster Stand plus Datum ist deshalb brauchbar, wenn sie eindeutig bleibt und die interne Dokumentation erklärt. Der Imker sollte keine Losnummer erneut vergeben, auch nicht in einem späteren Jahr mit einer ähnlichen Schreibweise. Werden Honige bewusst vermischt, entsteht ein neues gemeinsames Los mit eigener Dokumentation, nicht einfach eine Fortsetzung von Los A oder B.
- Los A20250715: Stand A, Schleudertag 15. Juli 2025, Erntemenge 18 Kilogramm.
- Los B20250715: Stand B, Schleudertag 15. Juli 2025, Erntemenge 12 Kilogramm.
- Arbeitsregel: Jeder Behälter, jede Abfüllliste und jede Etikettenrolle trägt nur die zugehörige Losnummer.
Das Zeichen „L“ vor der Nummer ist bei der Kennzeichnung üblich, soweit nicht eine Ausnahme greift, etwa wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum die Partie eindeutig erkennen lässt. In diesem Praxisfall druckt der Imker vorsorglich „Los: A20250715“ beziehungsweise „Los: B20250715“ auf die Etiketten. Damit muss niemand aus dem Mindesthaltbarkeitsdatum eine Chargenzuordnung ableiten.
Die Abfüllrechnung prüft die Zahl der Gläser
Beide Lose werden in Gläser mit einer Nettofüllmenge von 0,5 Kilogramm abgefüllt. Für Los A lautet die Rechnung: 18 Kilogramm geteilt durch 0,5 Kilogramm ergeben 36 Gläser. Für Los B lautet die Rechnung: 12 Kilogramm geteilt durch 0,5 Kilogramm ergeben 24 Gläser.
Die Rechnung liefert eine Sollzahl. Der Imker zählt beim Abfüllen trotzdem jedes tatsächlich befüllte und verschlossene Glas. Bleibt ein Glas unvollständig oder wird ein Glas beschädigt, wird es nicht stillschweigend in die Verkaufsmenge eingerechnet. Die Abfüllliste hält fest, wie viele Gläser in den Verkauf gehen, wie viele als Probe zurückbleiben und welche Restmenge im Gebinde verbleibt.
Abfüllliste als Verbindung zwischen Eimer und Regal
| Los | Ausgangsmenge | Glasgröße | Rechnerische Stückzahl | Etikettenversion |
|---|---|---|---|---|
| A20250715 | 18 Kilogramm | 0,5 Kilogramm | 36 Gläser | Etikett A |
| B20250715 | 12 Kilogramm | 0,5 Kilogramm | 24 Gläser | Etikett B |
Die Etiketten werden nicht als ein unbeschrifteter Stapel an den Abfüllplatz gelegt. Der Imker trennt sie in zwei klar markierte Fächer oder druckt erst die Menge, die er für das gerade laufende Los benötigt. Nach dem Loswechsel räumt er das erste Etikett weg, prüft den Behälteraufdruck und beginnt erst dann mit der zweiten Serie.
Diese kurze Unterbrechung kostet weniger Zeit als eine spätere Umetikettierung. Sie verhindert vor allem den typischen Fehler, dass ein Glas von Stand B mit der Losnummer von Stand A in die Verkaufskiste gelangt.
Jedes Etikett erhält die Daten seines eigenen Loses
Beide Etikettenversionen enthalten die Pflichtangaben, unterscheiden sich aber bei der Losnummer. Für Honig gelten die einschlägigen Kennzeichnungsvorgaben der Honigverordnung und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Welche Angaben im konkreten Einzelfall erforderlich und wie sie darzustellen sind, erläutert der Beitrag Honig etikettieren: Welche Angaben rechtlich zählen.
Auf Etikett A stehen die Verkehrsbezeichnung, die Ursprungsangabe, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers sowie „Los: A20250715“. Auf Etikett B stehen dieselben Angaben in der dafür zutreffenden Fassung sowie „Los: B20250715“.
Bei der Ursprungsangabe ist die tatsächliche Herkunft entscheidend. Handelt es sich um deutschen Honig, lautet die Angabe „Ursprungsland: Deutschland“. Werden Honige verschiedener Ursprungsländer gemischt, gelten hierfür besondere Kennzeichnungsanforderungen. Eine Standbezeichnung wie „Stand A“ ersetzt die vorgeschriebene Ursprungsangabe nicht.
Vor dem Drucken gegen die Losliste prüfen
Der Imker vergleicht vor dem Etikettendruck jede Version mit der Losliste. Passt die Verkehrsbezeichnung zum Produkt? Ist die Nettofüllmenge mit 0,5 Kilogramm angegeben? Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum festgelegt? Stimmen Name und ladungsfähige Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers? Und vor allem: Entspricht die Losnummer dem Behälter vor ihm?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum legt der verantwortliche Lebensmittelunternehmer fest. Es ist keine automatisch aus dem Schleudertag folgende Zahl. Für die Aufbewahrung und Darstellung sind Beschaffenheit, Verpackung, Lagerbedingungen und die rechtlichen Vorgaben maßgeblich. Wer unterschiedliche Mindesthaltbarkeitsdaten verwendet, muss auch diese mit dem jeweiligen Los und der Etikettenversion dokumentieren.
Der Verkauf bleibt bis zur Ernte rückverfolgbar
Nach dem Abfüllen erhält jede Verkaufskiste eine gut sichtbare Loskarte. In Kiste A liegen 36 Gläser mit Los A20250715, in Kiste B liegen 24 Gläser mit Los B20250715. Werden Gläser auf mehrere Markttermine, in den Hofladen oder an Wiederverkäufer verteilt, vermerkt der Imker je Verkaufsweg Datum, Stückzahl und Losnummer.
Ein Restbestand bleibt ebenfalls losrein. Zehn verbliebene Gläser sind nicht einfach „Resthonig“, sondern zehn Gläser des konkret bezeichneten Loses. Kommen sie nach einem Markt zurück, werden sie wieder bei demselben Losbestand eingelagert. Ein ungeöffnetes Glas darf nur dann in eine andere Kiste wandern, wenn die Losnummer dort weiterhin eindeutig geführt wird.
Was bei einem beanstandeten Glas passiert
Meldet eine Kundin ein auffälliges Glas und nennt oder zeigt die Losnummer B20250715, beginnt die Suche nicht bei allen Honiggläsern des Jahres. Der Imker öffnet die Losakte B20250715. Dort findet er Stand B, Schleudertag, Erntemenge von 12 Kilogramm, Abfüllrechnung mit 24 Gläsern, Etikettenversion und die dokumentierten Verkaufswege.
Damit kann er den vorhandenen Restbestand prüfen und gezielt nachvollziehen, wohin weitere Gläser dieses Loses abgegeben wurden. Die Losnummer ersetzt keine gute Hygienepraxis und keine sachliche Bearbeitung einer Reklamation. Sie sorgt aber dafür, dass die betroffene Partie abgegrenzt werden kann.
Bei Behandlungen ist zusätzlich die Dokumentation nach den arzneimittelrechtlichen Vorgaben wichtig. Welche Aufzeichnungen für Tierarzneimittel bei Bienen erforderlich sind und warum sie zur Lebensmittelkette gehören, behandelt Tierarzneimittel bei Bienen: Was sich geändert hat. Zuständigkeiten und einzelne Anforderungen können je nach Bundesland und Einzelfall unterschiedlich ausgestaltet sein.
Der Erntetag wird mit zwei Losen beherrschbar
Das Praxisbeispiel zeigt eine belastbare Reihenfolge: Stand A und Stand B getrennt erfassen, 18 und 12 Kilogramm in eigenen Erntezeilen notieren, die Lose A20250715 und B20250715 vergeben, 36 beziehungsweise 24 Gläser rechnerisch prüfen und nur die passende Etikettenversion verwenden. Die Loskarte in der Verkaufskiste schließt die Kette bis zum einzelnen Glas.
Wer diese Schritte als feste Routine anlegt, muss am Abend nicht aus losen Zetteln rekonstruieren, welcher Honig wohin gelangte. Imkerheft überführt Durchsichten, Behandlungen, Wanderungen und Honigchargen in Karten je Volk, damit Kennzeichnung und Nachweise aus den hinterlegten Daten entstehen. Für eine Vorführung oder frühen Zugang nutzen Sie das Kontaktformular; der Autor dieses Beitrags erläutert dort auch, welche Angaben Sie vor dem ersten digitalen Erntejahr sinnvoll vorbereiten.


